Teilnahmebedingungen & Haftungserklärung

SimRace Performance Center · TradeMark GmbH · Stand: April 2026

1. Gesundheitliche Voraussetzungen

Mit der Buchung bestätigt der Teilnehmer, dass zum Zeitpunkt der Teilnahme folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Körperliche und geistige Eignung zur Teilnahme am Simulator-Betrieb
  • Keine schwerwiegenden kardiovaskulären Erkrankungen oder ärztlich attestierten Kontraindikationen für Vibrationen und Bewegungsreize
  • Keine Schwangerschaft
  • Kein Einfluss von Alkohol, Drogen oder bewusstseinsbeeinträchtigenden Medikamenten

Hinweis: Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können durch das Personal von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nur, wenn die Einschränkung dem Betreiber vor der Buchung nicht bekannt war.

2. Technische Voraussetzungen

  • Mindestgröße: 140 cm (aus technischen Sicherheitsgründen)
  • Mindestalter: 14 Jahre. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten, die vor Ort vorzulegen ist.

3. Sicherheitsregeln & Nutzungspflichten

Der Teilnehmer verpflichtet sich:

  • Die Sicherheitseinweisung des Personals vollständig zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen
  • Den Simulator ausschließlich angeschnallt zu nutzen
  • Schutzhandschuhe (werden vor Ort gestellt) zu tragen
  • Den Anweisungen des Personals jederzeit Folge zu leisten
  • Das Gerät bestimmungsgemäß und schonend zu verwenden

4. Eigenverantwortung & Eigenrisiko

Die Nutzung der Simulatoren erfolgt auf eigene Gefahr, soweit es sich um Risiken handelt, die dem Charakter des Simulator-Betriebs immanent sind (z. B. leichte Schwindelgefühle durch Bewegungssimulation) und über die der Teilnehmer vorab informiert wurde. Dies berührt nicht die Haftung des Betreibers für verschuldete Pflichtverletzungen (siehe Abschnitt 5).

5. Haftung des Betreibers

5.1 Unbeschränkte Haftung: Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen (§ 309 Nr. 7 BGB).

5.2 Beschränkte Haftung: Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Betreibers für Sachschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.

5.3 Haftungsausschluss: Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Nebenpflichten bei Sachschäden ausgeschlossen.

6. Haftung des Teilnehmers für Schäden

Der Teilnehmer haftet für Schäden am Simulator oder am sonstigen Inventar des SimRace Performance Centers, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige unsachgemäße Nutzung entgegen der Sicherheitseinweisung und Bedienungsanleitung verursacht werden. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht keine Haftung des Teilnehmers für Sachschäden, die dem normalen Verschleiß des Betriebs zuzuordnen sind.

7. Foto-, Video- und Streamingaufnahmen (Einwilligung)

Im SimRace Performance Center können im Rahmen von Veranstaltungen Foto-, Video- und Livestream-Aufnahmen erstellt und für Social Media, Website sowie Marketingzwecke verwendet werden.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. §§ 22, 23 KUG. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, per E-Mail an info@simrace-performance.de.

Die Einwilligung zur Mediennutzung ist optional und wird separat im Buchungsprozess abgefragt. Die Buchung ist unabhängig davon, ob diese Einwilligung erteilt wird oder nicht.

8. Hausordnung & Weisungsrecht

Das Personal des SimRace Performance Centers ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Bedingungen, die Sicherheitseinweisung oder die allgemeine Hausordnung von der Nutzung auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Buchungsbetrags, sofern der Ausschluss vom Teilnehmer zu vertreten ist.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Erklärung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.